Kurzgutachten

Kurzgutachten

Neutrale Kurzgutachten – ähnlich einem Kostenvoranschlag sind immer dann sinnvoll, wenn Sie einen Schaden zu beziffern haben und ein Schadengutachten nicht oder noch nicht als gerechtfertigt erscheint.

Bei Unfallschäden unter ca. 750,- € Schadenhöhe spricht man von einem sogenannten Klein- oder Bagatellschaden, hier ist ein Kurzgutachten sinnvoll. Die Kosten für die Erstellung des Kurzgutachtens werden von der gegnerischen Versicherung bei klarer Sachlage übernommen.

Ob es sich tatsächlich um einen Kleinschaden oder um einen höheren Schaden handelt, klären wir gerne kostenlos vor Ort.

Für höhere Schäden ergibt sich somit folgerichtig, dass ein vollumfängliches Schadengutachten notwendig ist.
Ein Schadengutachten enthält dann alle weiteren schadenrelevanten Positionen wie Wiederbeschaffungswert, eine evtl. entstandene Wertminderung, etc.