Kurzgutachten
Kurzgutachten
Nicht jeder Fahrzeugschaden erfordert ein vollständiges Schadengutachten.
Bei geringfügigen Schäden kann ein qualifiziertes Kurzgutachten eine geeignete Möglichkeit sein, den entstandenen Schaden fachgerecht zu dokumentieren und die erforderlichen Reparaturkosten nachvollziehbar zu beziffern.
Das Kurzgutachten umfasst eine Dokumentation des Fahrzeugschadens, aussagekräftige Lichtbilder, sowie eine fachgerechte Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Damit steht Ihnen eine neutrale und nachvollziehbare Grundlage für die weitere Schadenregulierung zur Verfügung.
Ob tatsächlich lediglich ein Bagatellschaden vorliegt oder aufgrund des Schadenumfangs ein vollständiges Schadengutachten erforderlich ist, lässt sich für Fahrzeughalter häufig nicht zuverlässig beurteilen.
Wir prüfen den Schaden gerne vor Ort und empfehlen Ihnen die für den jeweiligen Schaden geeignete Form der Gutachtenerstellung.